Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Es ist uns ein besonderes Anliegen, potenzielles Fehlverhalten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Abstellung zu ergreifen. Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, mögliche Regelverstöße zu melden. Wir legen großen Wert darauf, eine vertrauliche und sichere Umgebung zu schaffen, in der Sie Bedenken hinsichtlich des Verhaltens von Angehörigen unsere Unternehmensgruppe offenlegen können.

Unser Hinweisgebersystem stellt verschiedene Kanäle bereit, über die potenzielles Fehlverhalten gemeldet werden kann. Ihre Mitwirkung trägt dazu bei, dass wir gemeinsam die Integrität und Ethik in unserer Unternehmensgruppe wahren können.

Bitte beachten Sie, dass dieses System nicht das gesetzlich verankerte Recht berührt, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.

Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail:
Sie können uns Ihre Hinweise per E-Mail an hinweisgeber@narz-avn.de zukommen lassen.

Telefonische Erreichbarkeit:
Für telefonische Meldungen sind wir unter der Nummer +49 421 5762-380 erreichbar.

Post und persönlich:
GfI Gesellschaft für Informations-
und Datenverarbeitung mbH
-Interne Meldestelle HinSchG-
Bauerland 3
28259 Bremen

Für persönliche Gespräche bitten wir Sie, vorab einen Termin über hinweisgeber@narz-avn.de zu vereinbaren.

Externe Meldestellen des Bundes

Es steht Ihnen frei, sich entweder intern an unsere Meldestelle zu wenden oder sich an eine der externen Meldestellen des Bundes zu richten. Wir empfehlen in Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien befürchtet werden, zunächst eine interne Meldung in Betracht zu ziehen. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, können Sie sich an eine der externen Meldestellen wenden.

Zu den externen Meldestellen des Bundes