Bei allem Wohlwollen: Der diesjährige Deutsche Apothekertag (DAT) war kein Ruhmesblatt – weder für die ABDA-Führung noch für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Bei Licht besehen, gab es in Düsseldorf sowohl für das Rx-Versandverbot wie für das (auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschobene) „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ eine Beerdigung dritter Klasse.

Bereits am 27. September, also bei seinem Auftritt vor dem DAT, war Spahn bekannt, dass die Fraktionen der großen Koalition den Kabinettsbeschluss zum Apothekenstärkungsgesetz verworfen hatten. Ungeachtet dessen erklärte er, in seinem Ministerium werde am Gesetzentwurf weiter gefeilt und man müsse lediglich noch die Zustimmung der EU-Kommission einholen. Dass es in Brüssel zu diesem Zeitpunkt schon keinen Gesprächspartner mehr gab, weil das zuständige Binnenmarktressort verwaist ist, blendete Spahn ebenfalls aus – honi soit qui mal y pense.

Insofern waren die Diskussionen sinnlos – und die (auch von mir stets vertretene) Position, am Rx-Versandverbot festzuhalten, war richtig. Dazu zeigte sich das ABDA-Präsidium aber nicht bereit. Es hat, wie Düsseldorf nun belegt, mit Spahn aufs falsche Pferd gesetzt. Und das, nur weil er einige vernünftige Regelungen (wie die Honorierung von Dienstleistungen) in seinen Gesetzentwurf geschrieben hatte, die wir durchaus benötigen. Spahn tat das jedoch nach dem Prinzip „Friss oder stirb!“ – und von daher sah sich die ABDA wohl gezwungen, seinen Vorstellungen zu folgen, mit denen er letztendlich durchgefallen ist.

Zur Erinnerung – Spahn argumentierte seinerzeit: „Wenn ihr Apotheker das Versandverbot wollt, mache ich das, allerdings sind dann alle meine Kräfte gebunden.“ Die Standesführung glaubte, in Spahn den Heilsbringer zu erkennen, der beides bewerkstelligt, die Vergütung der Dienstleistungen und das Versandverbot. Dabei erweckte man jedoch öffentlich den Eindruck, dass ein Rx-Versandverbot eher sekundärer Natur sei. Das war ein riesiger, irreparabler Fehler!  Denn die Öffentlichkeit hat die ABDA so verstanden, dass ein Verbot für die Gleichpreisigkeit nicht zwingend nötig sei und auch der Bundesrat dies trotz gegenteiliger Sichtweise wohl nicht ändern könne.

Das Fatale an dieser Gemengelage: Was immer Bundesrat oder Bundestag tun, wir Apotheker spielen dabei keine Rolle. Wir können hier nichts mehr bewegen. Und was die ABDA-Spitze betrifft, steht sie mit leeren Händen vor einem frustrierten Berufsstand.

Lassen Sie mich am Schluss eines feststellen: Es bereitet nicht immer Freude, sagen zu können, dass man recht hatte – und in diesem Fall schon gar nicht.


Herzlichst Ihr

Dr. Jörn Graue