Auf den „Plan B“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die ABDA mit einem 6-Punkte-Papier geantwortet. Dessen Kern: ein generelles Verbot von Rx-Boni, festgeschrieben im Sozialgesetzbuch (SGB) V. Für Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins (HAV) und des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ), ist der dem Versandhandelsverbot wesensähnliche ABDA-Vorschlag ein „aus der Not geborenes Gegenangebot von gesundem Pragmatismus“. Er biete Spahn, der mit seinen bisherigen Vorstellungen den Koalitionsvertrag missachte, einen Ausweg aus der Sackgasse, in der dieser stecke.

Wie Graue ergänzt, seien beide Positionen an Bedingungen geknüpft, die eine gegenseitige Akzeptanz erschwerten. „Das Monopol der Realität wird durch Narrative ersetzt. Man kann die Geschichte aus Sicht der Vor-Ort-Apotheken oder der Päckchenpacker erzählen.“ Doch dürfe die Standesführung in puncto Gleichpreisigkeit nicht wackeln und dem apothekerfeindlichen Standpunkt nachgeben. „Alles unterhalb der Schwelle einer im SGB V festgeschriebenen Gleichpreisigkeit kann unterlaufen und nicht sanktioniert werden“, warnt der HAV-Vorsitzende.

So sei Spahns Idee, ausländischen Versandapotheken gedeckelte Rx-Boni zuzugestehen, bereits mit ihrer Verkündung gescheitert, als inländische Versender dagegen Klagen angedroht hätten. Ebenso untauglich seien Vorstellungen, Rabatte zu verhindern, indem man Krankenkassen verpflichte, Rezepte, für die Versicherte vermutlich Boni erhalten hätten, nicht zu erstatten. „Wie will man das gerichtsfest nachweisen?“, so Graue.

Das von der ABDA einstimmig verabschiedete 6-Punkte-Papier sei, wie der Vorsitzende des HAV betont, die richtige und angemessene Antwort, um den Drohungen zu begegnen, die Spahn mit seinem Angebot verknüpft habe. Sollte der Bundesgesundheitsminister die Gleichpreisigkeit in der Koalition nicht durchsetzen können, stehe die Apothekerschaft geschlossen hinter der ABDA, die für diesen Fall ein Festhalten an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Rx-Versandverbot angekündigt habe, unterstreicht Graue.

Den Vorschlag Spahns, zusätzliche apothekerliche Dienstleistungen (mit 240 Millionen Euro) zu honorieren, begrüßt der NARZ-Vorstandsvorsitzende dagegen im Grundsatz. Er befürchtet jedoch weiteren bürokratischen Aufwand, wenn die Apotheken diese Gelder „aus welchen Töpfen auch immer“ einzeln abrufen müssen. Das könnten zahlreiche Apotheken („insbesondere die kleinen“) nicht leisten. Graue plädiert stattdessen für Pauschalen – und mahnt zugleich, dass diese zusätzlichen Vergütungen die seit Jahren angestrebten Honoraranpassungen „nicht in weite Ferne rücken lassen dürfen“.

 

Jürgen R. Draxler