Zugegeben: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich auf dem jüngsten Apothekertag Zeit für unseren Berufsstand genommen. Was er nicht im Gepäck hatte: Antworten auf drängende Fragen – so zum Beispiel, wie mit dem Problem Versandhandel (Stichworte: Inländerdiskriminierung dank EuGH-Urteil oder Preisbindung) umzugehen ist. Spahn gestand, dass es hier unfair zugehe, und forderte, dass dieser unhaltbare Zustand beendet werden müsse.
Doch das war es auch schon. Lässt man des Ministers Aussagen sacken, wird klar, dass er die Apothekerschaft letztlich auf den Fortbestand des Versandhandels einzustimmen suchte. Mit seinen Einlassungen erinnerte Spahn – wir waren in München (!) – an den bayerischen Sprachakrobaten Karl Valentin: „Mögen hätt’ ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.“
Stattdessen ließ Spahn durchblicken (sic!), besondere Leistungen der Apotheken honorieren zu wollen. Hierzu sei angemerkt: Eine Einführung von Spezialvergütungen hieße nichts anderes, als den Apothekern etwas Strukturelles, nämlich die Gleichpreisigkeit gegen pekuniär Geringwertigeres abzukaufen. Das ist – mit Verlaub – billig und verdient nicht Vespasians Prädikat „Pecunia non olet“.
Aber damit nicht genug. Spahn drehte den Spieß auch noch um und forderte die Apothekerschaft auf, ihm eine quasi maßgeschneiderte Lösung vorzulegen. Die haben wir seinem Ministerium bereits vor Jahresfrist frei Haus geliefert – nur scheint sie beim Minister bis dato nicht angekommen zu sein. Danach können ausländische Versandapotheken, die in ihrem Residenzstaat nicht dessen geltender Apothekengesetzgebung unterworfen sind, nicht dem deutschen Apothekenstandard entsprechen. Ein Ansatz, der verfassungs- wie europarechtlich unbedenklich ist – die Niederlande (!) machen uns genau dieses vor.
Eine weiter gehende wie rechtssichere Alternative zur Durchsetzung eines Rx-Versandhandelsverbots – und damit zur Gewähr einheitlicher Apothekenabgabepreise – wäre, die Arzneimittelpreisverordnung in das Sozialgesetzbuch aufzunehmen. Schließlich hat das BMG erst jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, die Preisregelung für die Herstellung von Zytostatika ins Sozialrecht zu überführen. Warum dann nicht auch die AMPreisVo? Der Gefahr, dass man sie dann noch ändern kann, lässt sich durch eine unzweideutige Formulierung begegnen, die die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, den einheitlichen Abgabepreis zu garantieren. Damit würde es schwerfallen, mit einer Unionsrechtswidrigkeit zu argumentieren.
Herzlichst Ihr