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TITELTHEMA

WEGWEISENDE LÖSUNG

„pflegehimidigital“ – Auszeichnung für NARZ/AVN

3. NARZ/AVN-Apothekentreff

Interview

mit Christian Richter

PRISMA
„apoSupport“ – Fehlerdiagnose per Foto

Das hat wohl jeder von uns schon erlebt: Es gibt ein Softwareproblem, man ruft beim Helpdesk des Softwarehauses an und hat nicht gleich die entscheidenden Informationen parat, um den Ansprechpartner erkennen zu lassen, wo die Ursache liegt. Weiterlesen...

DS-GVO
Hilfestellung bei DS-GVO

Seit dem 25. Mai dieses Jahres gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die DS-GVO – für Behörden, Unternehmen und Bürger gleichermaßen. Damit soll, wie die Initiatoren in Brüssel und in den EU-Mitgliedsländern betonen, die Privatsphäre der Bürger geschützt werden. Weiterlesen...

EDITORIAL

VON DR. JÖRN GRAUE

Professionell handeln statt quatschen


Der diesjährige Deutsche Ärztetag hat die Tür zur Telemedizin aufgestoßen. Politik und Medien, aber auch Kassenfunktionäre überschlugen sich schier vor Begeisterung. Doch ihre Kommentare offenbarten eine zum Teil erschreckende Ahnungslosigkeit, was die Materie betrifft. Ebenso irritierend ist allerdings die Blauäugigkeit, mit der die verfasste Ärzteschaft ein gutes bestehendes System dem Zeitgeist zuliebe gefährden will – mit schwammig formulierten Ergänzungen zur Musterberufsordnung.

Beispiel Verschreibungen: Zunächst lehnte die Ärzteschaft mit guten Gründen die Fernverschreibung zu Recht ab. Als die Befürworter der Telemedizin argumentierten, dass die Telemedizin nichts nutze, wenn man zwar beraten, aber nichts verordnen könne, schwenkt  der Ärztetag um und erklärte, dass Verschreibungen in Ausnahmefällen möglich sein sollen. Was Ausnahmefälle sind, woher ein Patient weiß, dass Dr. Ed tatsächlich ein approbierter Arzt ist, und wie eine per Telemedizin erteilte Verordnung rechtssicher ausgestellt wird, schon auf diese Fragen blieb (und bleibt) man die Antworten schuldig.

Auch – und nicht zuletzt – in der Politik haben Populismus und Geschwätz die Professionalität zusehends verdrängt. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist da nur eines von vielen Beispielen. Nach 14 Jahren Hin und Her und Milliarden Euro an Entwicklungskosten hat Bundeskanzlerin Angela Merkel ihrem Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) „freie Hand“ gegeben, das Projekt „das eh nie funktioniert“ notfalls zu beenden. Die eGK wird durch das Handy oder besser das Smartphone ersetzt. Darüber, welche Technologie dieses Medium dann ablöst, darf noch gerätselt werden. Inzwischen lässt Spahn jedoch den Leiter der Abteilung 5 seines Ministeriums, zuständig für Digitalisierung und Innovation, nach dem Motto „Das haben wir so nicht gemeint!“ zurückrudern. Aus Angst vor der eigenen Courage will man jetzt (!) erst mal  prüfen, wie es mit der eGK und Co. doch noch funktionieren kann, zumal TK und AOK mit eigenen Modellen aufwarten wollen, die sich angeblich gut in die Telematik-Infrastruktur einfügen.

Ebenfalls seit Jahren steht das Versandhandelsverbot auf der gesundheitspolitischen Agenda. Dazu gab und gibt es Gespräche, Ankündigungen und nun sogar eine Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD. An diese Passage ihres Vertrages erinnern sich offenbar nicht sonderlich viele Koalitionäre. Andere wollen die Sache lieber den Verfassungsrichtern in Karlsruhe überlassen. Wozu? Tatsache ist, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mehrheitlich ein solches – europarechtlich durchaus konformes – Verbot praktizieren. Hinzu kommt, dass die holländischen „Grenzapotheken“ weder mit den niederländischen, geschweige denn den deutschen Vorort-Apotheken zu vergleichen sind. Nur das kommt wohl kaum einem unserer Politiker in den Sinn. Schade, denn angesichts der drängenden Probleme, die auch im Gesundheitssektor vor uns liegen, müsste die Devise längst „handeln statt quatschen“ lauten.


Ihr

Dr. Jörn Graue

Dr. Jörn Graue

Dr. Jörn Graue
Foto: Draxler

Auszeichnung

Wegweisende Lösung

„pflegehimidigital“ – Auszeichnung für NARZ/AVN


Belege ausfüllen, Genehmigungen einholen, Lieferungen dokumentieren – die Versorgung von Kunden mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist aufwendig und teuer.  Zwei Drittel der Apothekeninhaber beklagen das. Mit „pflegehimidigital“ schafft das standeseigene Rechenzentrum NARZ/AVN jetzt Abhilfe. Von VISION.A* wurde das – unabhängig vom genutzten Warenwirtschaftssystem einsetzbare – Tool als „wegweisende Business-Lösung“ mit dem BIZ.VISION AWARD in Bronze ausgezeichnet.

Bislang müssen sowohl der Genehmigungsantrag (Anlage 4) als auch die Abgabe- und Empfangsbestätigung (Anlage 2) für die Abrechnung mit der Pflegekasse über das Rechenzentrum handschriftlich in der Apotheke ausgefüllt werden. Die Verwaltung der Dauerversorgungsfälle erfolgt per Karteikarte oder Excel-Tabelle. Viel Aufwand für eine geringe Marge.

Und so funktioniert das Ganze mit „pflegehimidigital“: Die Versichertendaten werden aus der Datenbank der Apotheke heraus für die Genehmigung wie auch für die Abgabe- und Empfangsbestätigung elektronisch erstellt und mit ihr verwaltet. Damit entfällt das lästige manuelle Ausfüllen. Die Anlage 2 kann Monat für Monat fortgeführt werden. Der Patient braucht dann nur noch den Erhalt der Pflegehilfsmittel mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Dieser Beleg dient zur Abrechnung bei NARZ/AVN und zur Weiterreichung an die Kasse. Außerdem: Die Software macht darauf aufmerksam, wenn der monatliche Freibetrag von 40 Euro erreicht ist.

Fazit: Es war noch nie so einfach, bei der Belieferung von Pflegehilfsmitteln Zeit und Geld zu sparen sowie Retaxationen zu vermeiden – und dabei stets den vollen Überblick über alle Vorgänge zu behalten.

Sie wollen mehr wissen? Tel.: 04 21 / 57 62 -230

Jürgen R. Draxler

pflegehimidigital

pflegehimidigital

Ein Tool, das auch Mitarbeiter zufriedener macht


Christian Richter ist Landapotheker. Seine Apotheke hat er in Bad Wilsnack  in der brandenburgischen Elbtalaue und somit im Vierländereck von Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg. Der Betrieb steht einer modernen Großstadtoffizin in nichts nach – schon gar nicht im Kundenservice. Wer mit Richter spricht, spürt schnell, dass für ihn neben der Kundennähe betriebswirtschaftliche Effizienz zählt – egal ob in der Offizin oder im Backoffice. Als er sich für die Software „pflegehimidigital“ entschied, hatte das noch weitere Konsequenzen. Doch lesen Sie selbst:


– Sie nutzen in Ihrer Apotheke „pflegehimidigital“. War das eine Entscheidung, die quasi vom Himmel fiel?
Richter: Nein, ich habe mir das angesehen und überlegt, wie ich den größten Nutzen daraus ziehen kann. Der erste Schritt war dann, mein Rechenzentrum zu wechseln, also zu NARZ/AVN zu gehen, um die Be- und Verarbeitung von Pflegehilfsmittelanträgen zu vereinfachen. Denn das war bei meinem vorherigen Rechenzentrum sehr aufwendig.


– Hat sich das gelohnt?
Richter: Aber ja. Bis dahin war eine Mitarbeiterin mehrere Tage pro Monat mit der Bürokratie rund um die Pflegehilfsmittel beschäftigt. Das ist seit dem Einsatz von „pflegehimidigital“ wesentlich einfacher – dank Datenbankpflege und Übernahme der Daten von Monat zu Monat.


– Lässt sich die Einsparung beziffern?
Richter: Ja, der Aufwand reduzierte sich fast um den Faktor zehn. Das bedeutet, dass diese Mitarbeiterin, übrigens eine Pharmazieingenieurin, sich verstärkt wieder anderen Aufgaben widmen kann.


– Also Patienten und Kunden beraten kann?
Richter: Genau. Doch das ist noch nicht alles. Die Einführung von „pflegehimidigital“ hat auch zur Mitarbeiterzufriedenheit beigetragen. Der bürokratische Aufwand, nämlich handschriftlich die notwendigen Dokumente für die Belieferung von Pflegehilfsmitteln auszufüllen, wurde eher als frustrierende Tätigkeit angesehen.


– Und wie läuft das jetzt?
Richter: Der Kunde oder ein Angehöriger kommt und erklärt, dass er aus seinem Pflegehilfsmittelbudget etwas abholen möchte. Daraufhin ruft die Mitarbeiterin den Vordruck auf und aktualisiert die Daten. Währenddessen sagen die Kunden, was sie benötigen – Bettenschutzeinlagen, Handschuhe oder was auch immer. Das wird in eine Art Fakturierungssoftware übertragen, und direkt danach kann der Kassenvorgang abgeschlossen werden. Aus diesen Daten erstellen wir am Monatsende eine Abschlussrechnung, die wir an NARZ/AVN schicken. Das versendet dann die Anforderungen an die jeweiligen Pflegekassen.


– Über welche Größenordnung sprechen wir?
Richter: Ich habe weit über hundert Kunden, die Pflegehilfsmittel abrechnen. Da jeder über ein Budget von etwas über 40 Euro pro Monat verfügt, ist man schnell bei einigen tausend Euro.


– Ist diese Regelung, dass die Pflegekassen Hilfsmittel erstatten, allgemein bekannt?
Richter: Viele Menschen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, wissen nicht, dass sie dieses Geld ohne größere bürokratische Hürden bekommen. Hier leisten wir Aufklärungsarbeit.


– Und in welchem Sinne beraten Sie dann?
Richter: Wenn der Kunde kommt, haben wir seine Daten auf dem Monitor vor Augen. So lässt sich feststellen, ob er von bestimmten Hilfsmitteln noch einen genügenden Vorrat hat oder ob der Verbrauch höher als erwartet ist. Insofern helfen wir ihm bei der Steuerung seiner Vorratshaltung und raten durchaus dazu, das Budget nicht unbedingt auszuschöpfen.


– Würden Sie Kollegen empfehlen, dieses Programm zu übernehmen?

Richter: In jedem Fall, denn es ist ein sehr empfehlenswertes Programm.


Das Interview führte Jürgen R. Draxler

Christian Richter

Christian Richter
Foto: Draxler



Hausfront Stadt-Apotheke

Hausfront Stadt-Apotheke
Foto: Draxler

Apothekentreff

3. NARZ/AVN-Apothekentreff

Bei NARZ/AVN sind Tür und Tor offen


Diesen Termin sollten Sie sich vormerken: Samstag, 25. August. Dann ist es wieder so weit – NARZ/AVN öffnet Tür und Tor und gibt den Blick frei in das Herz des Rechenzentrums. Doch geboten wird weit mehr als die technische Vorführung der Rezeptscanner und eine Führung durch die Räume, in denen die Rezeptverarbeitung stattfindet. Auch beim 3. NARZ/AVN-Apothekentreff können die Besucher aus erster Hand Wissenswertes rund um die Apothekendienstleistungen, die NARZ/AVN und seine zahlreichen Partner anbieten, erfahren und sich unverbindlich über Produkte informieren.

Und damit der Spaß an der Freude nicht zu kurz kommt, kann man kühle Drinks genießen, sich kulinarisch verwöhnen lassen und mit „alten“ Bekannten plaudern. Der Kabarettist Timo Wopp, ein Mann, der der Orientierungslosigkeit in diesem Land endlich einmal ein Gesicht verleiht, wird diesen Tag im August stilsicher und mit viel Humor abrunden.

Wer mit dem Auto (oder Zweirad) anreisen möchte, findet genügend Parkraum vor den Toren des Rechenzentrums. Aber es geht auch ganz bequem – mit einem der eigens von NARZ/AVN angemieteten Shuttlebusse, der Sie in der Nähe Ihres Wohnorts abholt und wieder sicher nach Hause bringt. Und das von/nach:

  • Hamburg Dammtorbahnhof
  • Magdeburg Hbf
  • Braunschweig Hbf
  • Hannover Hbf
  • Berlin ZOB
  • Stralsund Hbf
  • Rostock Hbf
  • Köln Hbf
  • Dortmund Hbf

Die Abfahrt- und Rückfahrtzeiten werden bei der Online-Anmeldung mitgeteilt.

Wir sehen uns in Bremen!


Darauf dürfen Sie sich freuen!

 

Für Interessierte bieten die Veranstalter des 3. Apothekentreffs eine kleine Vortragsreihe sowie einen Workshop an – praxisnah und abwechslungsreich, von Profis für Profis. Die Themen:

  • securPharm
    Referent: Christian Krüger (Geschäftsführer der NGDA – Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH)
  • Digitalisierung in der Apotheke & moderne Buchführung → Fortschritt oder notwendiges Übel?
    Referent: Rainer Höfer (Dr. Schmidt & Partner)
  • Die Start-up-Story von Veluvia. Aus der „Höhle der Löwen“ in die Apotheke
    Referent: Jörn-Marc Vogler
  • Workshop Datenschutz-Grundverordnung
    Referent: Michael Irmer



 Noch mehr Interessantes zu erfahren gibt es beim Besuch der verschiedenen Informationsstände. Für Sie vor Ort sind:

aposoft
Das Warenwirtschaftssystem aus Weener
aposoft steht für hervorragende Qualität, höchste Produktintegrität und Zuverlässigkeit.
http://www.aposoft.de

APOFOLIO Software und Service GmbH
Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Optimierung der Verkaufspreise, Einkaufsdisposition
http://www.apofolio.koeln

DeGIV GmbH
Gesundheitsterminal – die erste krankenkassenübergreifende, anwenderorientierte Serviceplattform
http://www.gesundheitsterminal.de

Paracelsus Beratung GmbH
Erfahrene und professionelle Unternehmensberater, die speziell Unternehmen im Gesundheitswesen beraten
http://www.paracelsus-beratung.de

Glory Global Solutions (Germany) GmbH
Bargeldmanagement
http://www.glory-global.com

Gollmann Kommissioniersysteme GmbH
Einfach. Kompakt. Lagern.
http://www.gollmann.com

Rolf Rissel Objekteinrichtungen GmbH
Apotheken | Arztpraxen | Innenausbau
http://www.rolf-rissel.de

Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung
Mit Hilfe umfassender Service- und Logistikdienstleistungen versorgt die Apothekergenossenschaft ihre Mitglieder und Kunden wirtschaftlich sicher und zuverlässig mit Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten.
http://www.sanacorp.de

NOWEDA Apothekergenossenschaft eG
Apothekereigener pharmazeutischer Großhandel
http://www.noweda.de

Phoenix Pharmahandel GmbH & Co. KG
Unsere Vision – bester integrierter Gesundheitsdienstleister zu sein
http://www.phoenixgroup.eu

Vitatel GmbH
Vitatel – das komplette Notrufsystem für unterwegs und zu Hause
http://www.my-vitatel.de

Blücher-Schering GmbH & Co. KG
Fabrik chemisch-pharmazeutische Präparate
http://www.bluecher-schering.de

Die Geschäftsführer des Unternehmensverbundes NARZ/AVN, Hanno Helmker und Uwe Ennen, wünschen allen Gästen „nicht nur einen schönen Tag in Bremen, sondern auch den Gewinn neuer Erkenntnisse“.

NARZ/AVN NARZ/AVN NARZ/AVN
apoSupport

PRISMA

„apoSupport“ – Fehlerdiagnose per Foto


Das hat wohl jeder von uns schon erlebt: Es gibt ein Softwareproblem, man ruft beim Helpdesk des Softwarehauses an und hat nicht gleich die entscheidenden Informationen parat, um den Ansprechpartner erkennen zu lassen, wo die Ursache liegt. Was folgt, ist ein Frage-Antwort-Gespräch, das dauert. Bei PRISMA, dem „Mutterhaus“ von aposoft, wurde nachgedacht und jetzt Abhilfe geschaffen. Und zwar verblüffend simpel – in Gestalt der App „apoSupport“.

Sie ermöglicht es dem Nutzer, seine Anfrage um ein Foto, das beispielsweise mit dem Smartphone aufgenommen wurde, zu ergänzen und direkt an den Kundensupport zu schicken. Bekanntlich sagt ein Bild ja oft mehr als tausend Worte. So können die Techniker, zum Beispiel bei Problemen mit dem Drucker oder DSL-Router, leichter feststellen, welches Gerät betroffen ist und welche Statuslampen leuchten – oder auch nicht. Damit entfallen einerseits mühevolle Beschreibungen des Anwenders, andererseits lässt sich der Fehler schneller diagnostizieren.

Will man sein Problem doch lieber, wie bislang gewohnt, mündlich schildern, kann man den telefonischen Support direkt aus „apoSupport“ heraus anrufen. In der App sind übrigens auch alle aktuellen Neuigkeiten, Updates und Termine rund um das Warenwirtschaftssystem aposoft zu finden.


apoSupport apoSupport



   Google Play und das Google Play-Logo sind Marken von Google LLC. Apple and the Apple logo are trademarks of Apple Inc., registered in the U.S. and other countries. App Store is a service mark of Apple Inc., registered in the U.S. and other countries.

Jürgen R. Draxler

apoSupport
ds-gvo

PRISMA

Hilfestellung bei DS-GVO


Seit dem 25. Mai dieses Jahres gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – für Behörden, Unternehmen und Bürger gleichermaßen. Damit soll, wie die Initiatoren in Brüssel und in den EU-Mitgliedsländern betonen, die Privatsphäre der Bürger geschützt werden. Zugleich will man die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Staatengemeinschaft vereinheitlichen. Das heißt: Die DS-GVO macht auch vor der Apothekentür nicht halt.

Apotheken verarbeiten täglich sensibelste Informationen, nämlich Gesundheitsdaten von Patienten. Keine Frage, es war schon immer Pflicht, diese Daten vertraulich zu behandeln. Mit der DS-GVO wird das Thema nicht revolutioniert. Vielmehr geht es künftig darum, die getroffenen Maßnahmen zum Datenschutz zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der Vorschriften nun auch – gegenüber Aufsichtsbehörden wie Patienten – belegt werden kann.

In diesem Zusammenhang bietet PRISMA (aposoft) als Service für seine Kunden eine –  gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten des Hauses erarbeitete und auf das Warenwirtschaftssystem aposoft zugeschnittene – Vorlage zur Erstellung eines DS-GVO-gerechten Verfahrensverzeichnisses an. „Diese Vorlage kann jede mit aposoft arbeitende Apotheke verwenden, um ihr individuelles Verfahrensverzeichnis zu erstellen“, erklärt Hauke Stirler, Leiter der Softwareentwicklung bei PRISMA, und ergänzt, dass die Kunden zusätzlich eine Checkliste erhalten, um unkompliziert überschauen zu können, ob sie eventuell etwas vergessen haben.

Die Vorlage für das Verzeichnis ist nicht nur übersichtlich, sondern auch praxisgerecht aufgebaut. Mit wenigen Worten wird skizziert, was in den „Kundenstamm“ gehört und miteinander verknüpft werden kann. Kurz angesprochen werden daneben die Speicherung von Arztdaten sowie die Kategorien möglicher Empfänger einzelner Datensätze beziehungsweise Datensatzbestandteile. Weitere Punkte sind die Löschfristen, der Hinweis, dass eine Weitergabe von Daten in Drittländer nicht erfolgt, und die Information darüber, welchem Zweck die Datenverarbeitung dient. Erläutert werden außerdem die Kategorien „Betroffene Personen“ sowie „Personenbezogene Datenbestände“.

Fazit: Eine optimal kurz gefasste und rundum hilfreiche Vorlage.


Jürgen R. Draxler