Der Volksmund sagt: „Was lange währt, wird endlich gut“. Dieser Spruch trifft zumindest auf die Auseinandersetzung mit der City BKK zu.
Zur Erinnerung: 2005 begann der Rechtsstreit zwischen dem Hamburger Apothekerverein (HAV) und besagter BKK. Es ging um unrechtmäßig einbehaltene Apothekenabschläge aus dem Jahr 2003. Den Prozess gewann der HAV letztinstanzlich 2015. Das Landessozialgericht Hamburg hatte entschieden, dass Krankenkassen den gesamten Anspruch auf den Kassenabschlag eines Monats verlieren, wenn sie den Rechnungsbetrag ungerechtfertigt kürzen und somit eine fristgerechte Begleichung schuldig bleiben.
Dieser Tage haben nun die Apotheken, die 2005 ihre Forderungen an den HAV abtraten, die widerrechtlich einbehaltenen Apothekenabschläge zurückerhalten. Ein schöner Erfolg – vor allem wegen der Tatsache, dass es die City BKK seit Juli 2011 nicht mehr gibt. Und ein Urteil, das die Kassen in anderen Bundesländern dahin gehend ermahnt, dass allein eine pünktliche Bezahlung der Gesamtrechnung den Abschlag rechtfertigt.
Ein Lichtblick im ablaufenden Jahr war ebenfalls das Skontiurteil des Bundesgerichtshofs – wenngleich auch hier prompt (in diesem Fall vom Großhandel) der Ruf an den Gesetzgeber ging, das Urteil per „Nachbesserungen“ letztlich zu neutralisieren.
Dass uns dennoch 2018 die Sorgen nicht ausgehen, dessen dürfen wir sicher sein. Da sind nicht nur die Krankenkassen, sondern außerdem die Politik davor. Während einige Kassen offenbar nach neuen Retaxationsgründen Ausschau halten oder Werbung für niederländische Versandapotheken verbreiten, möchten einige Politiker (mit Hilfe von Ministerialen) zu gern die Apothekenhonorierung aushebeln.
Doch zunächst einmal wünsche ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, besinnliche Festtage – und für das neue Jahr den beruflichen wie persönlichen Erfolg, den Sie sich für 2018 erhoffen.
Herzlichst Ihr