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TITELTHEMA

Datenschutz-Grundverordnung

Keine Angst vorm Datenschutz

Editorial.

von Dr. Jörn Graue

EDITORIAL

Apothekenabschläge zurückerstattet

Krankenkassen


Der Volksmund sagt: „Was lange währt, wird endlich gut“. Dieser Spruch trifft zumindest auf die Auseinandersetzung mit der City BKK zu.

Zur Erinnerung: 2005 begann der Rechtsstreit zwischen dem Hamburger Apothekerverein (HAV) und besagter BKK. Es ging um unrechtmäßig einbehaltene Apothekenabschläge aus dem Jahr 2003. Den Prozess gewann der HAV letztinstanzlich 2015. Das Landessozialgericht Hamburg hatte entschieden, dass Krankenkassen den gesamten Anspruch auf den Kassenabschlag eines Monats verlieren, wenn sie den Rechnungsbetrag ungerechtfertigt kürzen und somit eine fristgerechte Begleichung schuldig bleiben.

Dieser Tage haben nun die Apotheken, die 2005 ihre Forderungen an den HAV abtraten, die widerrechtlich einbehaltenen Apothekenabschläge zurückerhalten. Ein schöner Erfolg – vor allem wegen der Tatsache, dass es die City BKK seit Juli 2011 nicht mehr gibt. Und ein Urteil, das die Kassen in anderen Bundesländern dahin gehend ermahnt, dass allein eine pünktliche Bezahlung der Gesamtrechnung den Abschlag rechtfertigt.

Ein Lichtblick im ablaufenden Jahr war ebenfalls das Skontiurteil des Bundesgerichtshofs – wenngleich auch hier prompt (in diesem Fall vom Großhandel) der Ruf an den Gesetzgeber ging, das Urteil per „Nachbesserungen“ letztlich zu neutralisieren.

Dass uns dennoch 2018 die Sorgen nicht ausgehen, dessen dürfen wir sicher sein. Da sind nicht nur die Krankenkassen, sondern außerdem die Politik davor. Während einige Kassen offenbar nach neuen Retaxationsgründen Ausschau halten oder Werbung für niederländische Versandapotheken verbreiten, möchten einige Politiker (mit Hilfe von Ministerialen) zu gern die Apothekenhonorierung aushebeln.

Doch zunächst einmal wünsche ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, besinnliche Festtage – und für das neue Jahr den beruflichen wie persönlichen Erfolg, den Sie sich für 2018 erhoffen.

Herzlichst Ihr

Dr. Jörn Graue

Dr. Jörn Graue

Dr. Jörn Graue
Foto: Draxler

TITELTHEMA

Keine Angst vorm Datenschutz

Datenschutzgrundverordnung


Mitte kommenden Jahres – genauer ab dem 25. Mai 2018 – ist es so weit. Dann gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), für Behörden, Unternehmen und Bürger gleichermaßen. Hinzu kommt, dass die Bußgelder zugleich drastisch erhöht werden: von bisher maximal 300.000 auf nun bis zu 20 Millionen Euro („oder bis zu vier Prozent des im vorausgegangenen Jahr erzielten weltweiten Umsatzes“). Allein diese Sanktionsverschärfung nehmen einige Institutionen zum Anlass, Ängste zu schüren. Zu Recht? efaktum sprach darüber mit Michael Irmer, Prokurist und ehemaliger betrieblicher Datenschutzbeauftragter bei NARZ/AVN.

efaktum: Müssen Apothekeninhaber jetzt Angst vor der DS-GVO haben?

Irmer: Nein! Apotheker, die bislang schon für den Datenschutz und ihre Rolle als Berufsgeheimnisträger sensibilisiert waren, sind auch gut auf die DS-GVO vorbereitet. Denn das bestehende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beinhaltet bereits seit Jahren Regelungen, die ab Mai 2018 für alle EU-Mitgliedsstaaten gelten sollen.

efaktum: Und was ist mit den hohen Bußgeldern?

Irmer: Die sind nicht dafür gedacht, gegen einzelne Apotheken verhängt zu werden, sondern um gegebenenfalls gegen weltweit tätige Datengiganten wie Google, Facebook und Co. vorgehen zu können – und sie finanziell auch zu treffen. Bei allen Bußgeldern, die Behörden in Deutschland verhängen können, haben diese auch immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

efaktum: Wo müssen Apotheker wegen der DS-GVO bei der Abrechnung mit ihrem Apothekenrechenzentrum aufpassen?

Irmer: Wer über NARZ/AVN abrechnet, braucht sich diesbezüglich um nichts zu kümmern. Die betreffenden Apotheken haben mit NARZ beziehungsweise AVN eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung nach § 11 BDSG geschlossen. Diese Möglichkeit gibt es auch zukünftig in der DS-GVO. Einige Klauseln müssen hier angepasst werden, aber das regelt NARZ/AVN. Außerdem wird das Rechenzentrum einmal im Jahr von der unabhängigen „datenschutz cert“ auf die Einhaltung der Vorschriften bei der Auftragsdatenverarbeitung für Apotheken überprüft. So entfällt für jede über NARZ/AVN abrechnende Apotheke die Kontrolle vor der Erstabrechnung und auch die jährliche Folgekontrolle. Hier sind die Apotheken absolut sicher.

Das Gespräch führte Jürgen R. Draxler

Michael Irmer

Michael Irmer
Foto: BITENOTBARK

Meldungen

3. NARZ/AVN-APOTHEKENTREFF

Save the date


Am Samstag, dem 25. August 2018, ist es wieder so weit. Dann stellen NARZ/AVN und PRISMA (aposoft) unter dem Motto „APOTHEKE 4.0“ gemeinsam mit anderen Ausstellern sich und ihre Dienstleistungen rund um die Apotheke vor.

Bitte merken Sie sich den Termin vor!

Meldungen II

GKV

Arzneimittelausgaben bieten Spielraum für bessere Versorgung


BERLIN – Nicht nur der jüngst vorgelegte „Arzneiverordnungs-Report 2017“ zeigt: Die Entwicklung der GKV-Ausgaben für Arzneimittel in Deutschland ist seit Jahren stabil. Der Anteil der pharmazeutischen Industrie an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die gesamte ambulante Arzneimittelversorgung liegt bei rund 8,0 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 8,2 Prozent.

Diese Entwicklung belegen auch die aktuellen „Pharma Daten 2017“ des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sowie die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten Finanzergebnisse der GKV.

Trotz alternder Gesellschaft und neuer Therapieoptionen entfallen lediglich rund acht Prozent der GKV-Ausgaben auf die pharmazeutische Industrie für die Versorgung mit Arzneimitteln im ambulanten Bereich. Von den GKV-Gesamtausgaben in Höhe von 227 Milliarden Euro im Jahr 2016 wurden rund 18 Milliarden Euro dafür ausgegeben.

Fakten aus den BMG-Daten belegen zudem: Die Krankenkassen konnten ihre Überschüsse schon in den ersten drei Quartalen 2017 um weitere 2,5 Milliarden Euro erhöhen. Für den Gesundheitsfonds wird bis Ende 2017 eine Rücklage von über 8,5 Milliarden Euro erwartet. Insgesamt liegen die Rücklagen damit zum Jahresende bei über 27 Milliarden Euro.

Eine komfortable Situation, zu der die Apotheker und die pharmazeutische Industrie erheblich beitragen. So zeigen Analysen der Pharmadaten, dass die Einsparungen etwa durch Zwangsabschläge seit 2010 auf rund 16 Milliarden Euro kumulieren. Außerdem wurden 2016 fast vier Milliarden Euro durch vereinbarte Arzneimittelrabattverträge eingespart – und dabei sind Preismoratorium, erweitertes Preismoratorium, Festbeträge, AMNOG & Co. noch nicht berücksichtigt. 

Jürgen R. Draxler