Mit der Online-Rabattvertragshilfe bieten wir Ihnen eine Möglichkeit an, Ihr Abgabeverhalten hinsichtlich der Rabattverträge noch einmal zu überprüfen, um Sie vor kassenseitigen Retaxationen wegen Verstoßes gegen die Abgabeverpflichtung von rabattbegünstigten Arzneimitteln aus Rabattverträgen nach §130a Abs.8 SGB V bereits vor der Abrechnung der Rezepte zu schützen. Dieser Service ist eine zusätzliche und kostenlose (siehe Hinweis 1 am Ende der Seite) Hilfestellung für Ihre Apotheke. Sie müssen natürlich weiterhin selbst entscheiden, ob ein Rezept abgerechnet oder zur Heilung eines Fehlers zurückgefordert werden soll.
Die Online-Rabattvertragshilfe umfasst eine Prüfung der auf dem Rezept aufgedruckten (nicht der verordneten!!!) und abgegebenen Arzneimittel gegen die Artikelstammdaten der ABDATA, ergänzt durch den NARZ/AVN Serviceverbund. Das Ergebnis dieser Prüfung weist Sie möglicherweise darauf hin, dass für Sie zum Zeitpunkt der Arzneimittelbelieferung eine Verpflichtung zur Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels bestanden haben könnte. Die in der Prüfung auffällig gewordenen Rezepte werden Ihnen online als Image nebst Hinweis auf den möglichen Fehler angezeigt. Sie können dann den Hinweis unter pharmazeutischen Aspekten (z.B. Sonderkennzeichen bei Akutversorgung, pharmazeutischen Bedenken etc.) auf die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen selbstständig unter Zuhilfenahme Ihres Warenwirtschaftssystems und des original verordneten Arzneimittels überprüfen. Wenn Sie es wünschen nehmen wir die Rezepte aus der laufenden Abrechnung heraus und senden Ihnen zur Heilung des Fehlers diese zurück.
Da die Prüfung erst erfolgt, wenn wir die "Kenntnis des Originals" haben (also die originale Verordnung bei uns im Hause ist), können wir sämtliche Daten des Rezeptes quer prüfen. Wir lesen das Kassen-IK und überprüfen, ob für das aufgedruckte und somit abgegebene Arzneimittel zum Zeitpunkt der Abgabe für Sie eine Verpflichtung zur Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels bestanden hat.
Wie bereits in unserer Kundenzeitschrift faktum erwähnt, führt diese Dienstleistung unweigerlich zur Schulung der Mitarbeiter in punkto Fehlervermeidung. Durch Einführung dieses derzeit in Deutschland einmaligen Dienstes, sank bei den teilnehmenden Apotheken die Anzahl der "fehlerhaften" Abgaben drastisch. Häufige Fehler bei der Bedienung der Warenwirtschaft, wie zum Beispiel die teilweise komplizierte Bedruckung mit Sonderzeichen, lassen sich damit aufzeigen und online korrigieren. (siehe "Alle Vorteile auf einen Blick")
Alle Vorteile auf einen Blick
- Der Apothekenleiter hat die volle Kontrolle über den finanziell äußerst sensiblen Bereich der Rabattarzneimittel
- Der Nutzer erhält eine echte Zweitmeinung und nicht nur ein zweites Mal dieselben Daten
- Dieser Dienst lässt sich unabhängig von der Umsetzung des jeweiligen Warenwirtschaftssystems nutzen.
- Die fehlerträchtige manuelle Auswahl der für die Rabattverträge relevanten Krankenkasse entfällt, da diese direkt vom Rezept abgelesen wird.
