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NARZ/AVN Serviceverbund

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News aus dem
Gesundheitswesen

16.05.2012

Gesundheitsausschuss vertagt sich – und das Thema Apothekenhonorare

BERLIN – Ursprünglich sollte am 23. Mai die Anhörung zur AMG-Novelle – und mit ihr zugleich das...

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15.05.2012

KV-Kooperation fordert Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst

BERLIN – Erst ging es um die Palliativversorgung, jetzt um den Nacht- und Notdienst generell. Mit...

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14.05.2012

Linke fordert Begrenzung des Versandhandels auf rezeptfreie Arzneimittel

BERLIN – Die Fraktion Die Linke will den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige...

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14.05.2012

Länder akzeptieren Approbationsordnung für Ärzte nur mit Auflagen

BERLIN – Wie zuvor bei der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hat der Bundesrat nun auch bei der...

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11.05.2012

Gesundheitsausschuss berät Honoraranhebung für Apotheker und Rx-Versandverbot

BERLIN – Im Rahmen der AMG-Novelle wird der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 23....

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Mit der Online-Rabattvertragshilfe bieten wir Ihnen eine Möglichkeit an, Ihr Abgabeverhalten hinsichtlich der Rabattverträge noch einmal zu überprüfen, um Sie vor kassenseitigen Retaxationen wegen Verstoßes gegen die Abgabeverpflichtung von rabattbegünstigten Arzneimitteln aus Rabattverträgen nach §130a Abs.8 SGB V bereits vor der Abrechnung der Rezepte zu schützen. Dieser Service ist eine zusätzliche und kostenlose (siehe Hinweis 1 am Ende der Seite) Hilfestellung für Ihre Apotheke. Sie müssen natürlich weiterhin selbst entscheiden, ob ein Rezept abgerechnet oder zur Heilung eines Fehlers zurückgefordert werden soll.

Die Online-Rabattvertragshilfe umfasst eine Prüfung der auf dem Rezept aufgedruckten (nicht der verordneten!!!) und abgegebenen Arzneimittel gegen die Artikelstammdaten der ABDATA, ergänzt durch den NARZ/AVN Serviceverbund. Das Ergebnis dieser Prüfung weist Sie möglicherweise darauf hin, dass für Sie zum Zeitpunkt der Arzneimittelbelieferung eine Verpflichtung zur Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels bestanden haben könnte. Die in der Prüfung auffällig gewordenen Rezepte werden Ihnen online als Image nebst Hinweis auf den möglichen Fehler angezeigt. Sie können dann den Hinweis unter pharmazeutischen Aspekten (z.B. Sonderkennzeichen bei Akutversorgung, pharmazeutischen Bedenken etc.) auf die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen selbstständig unter Zuhilfenahme Ihres Warenwirtschaftssystems und des original verordneten Arzneimittels überprüfen. Wenn Sie es wünschen nehmen wir die Rezepte aus der laufenden Abrechnung heraus und senden Ihnen zur Heilung des Fehlers diese zurück.

Da die Prüfung erst erfolgt, wenn wir die "Kenntnis des Originals" haben (also die originale Verordnung bei uns im Hause ist), können wir sämtliche Daten des Rezeptes quer prüfen. Wir lesen das Kassen-IK und überprüfen, ob für das aufgedruckte und somit abgegebene Arzneimittel zum Zeitpunkt der Abgabe für Sie eine Verpflichtung zur Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels bestanden hat.

Wie bereits in unserer Kundenzeitschrift faktum erwähnt, führt diese Dienstleistung unweigerlich zur Schulung der Mitarbeiter in punkto Fehlervermeidung. Durch Einführung dieses derzeit in Deutschland einmaligen Dienstes, sank bei den teilnehmenden Apotheken die Anzahl der "fehlerhaften" Abgaben drastisch. Häufige Fehler bei der Bedienung der Warenwirtschaft, wie zum Beispiel die teilweise komplizierte Bedruckung mit Sonderzeichen, lassen sich damit aufzeigen und online korrigieren. (siehe "Alle Vorteile auf einen Blick")

Alle Vorteile auf einen Blick