BMG: Preismoratorium bleibt bis 2013
03.02.12 | PolitikBERLIN – Bei einer Überprüfung der Erforderlichkeit des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel nach § 130a Absatz 4 SGB V kam das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu dem Ergebnis, diese Abgaben – wie im Gesetz vorgesehen – bis 2013 Ende beizubehalten. Dem Beschluss vorausgegangen waren die Stellungnahmen der maßgeblichen Herstellerverbände, Kostenträger und Leistungserbringer.
Die Entscheidung habe man vor dem Hintergrund der konjunkturellen Unsicherheiten und der zu erwartenden Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen, hieß seitens des BMG. Die Abschläge entlasteten die Krankenversicherung im Vorgriff auf das neue System der Vereinbarung wirtschaftlicher Erstattungsbeträge auf Grundlage von Nutzenbewertungen für neue Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. Diese gesetzliche Neuregelung ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft und werde von der Selbstverwaltung für jeden betroffenen Wirkstoff umgesetzt. Die Vertragspartner könnten bereits, so das Ministerium, nach geltendem Recht in ihren Vereinbarungen eine Ablösung gesetzlicher Herstellerabschläge vorsehen.
Der Beschluss des BMG bedeutet, dass Preismoratorium und höhere Herstellerabschläge (16 Prozent für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag und von sechs Prozent für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) weiterhin gelten.
Kritik kam aus der Pharmaindustrie. „Schon bei Einführung von Preismoratorium und erhöhten Herstellerabschlägen war die Begründung überholt und damit falsch“, erklärte Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie. Er verwies darauf, dass die Hersteller allein 2011 mehr als drei Milliarden Euro an Zwangsabschlägen bezahlt hätten, obwohl die Kassen Gewinne in Milliardenhöhe verbuchten.
