Retaxation auf Null verstößt gegen das Grundgesetz
01.02.12 | GesetzeDÜSSELDORF – Die als „allgemeines Prinzip“ vom Bundessozialgericht – mit einem Urteil aus dem Jahr 2010 – eingeführte Retaxation auf Null ist verfassungswidrig. Dafür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Nullretaxationen sind eine „Vermögensstrafe“ und damit ein Fremdkörper in unserer Rechtsordnung, die Fragen des Vermögensausgleichs getrennt von Fragen der Sanktionierung behandele. Mit seiner Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht „die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung und richterlicher Rechtsfortbildung“ überschritten. Zu diesem eindeutigen Schluss kommt ein vom Apothekerverband Nordrhein in Auftrag gegebenes Gutachten des Stuttgarter Pharmarechtlers Dr. Heinz-Uwe Dettling.
