ApBetrO sieht QMS für alle vor – ohne Pflicht zur Zertifizierung
27.01.12 | ApothekenBERLIN – Das Thema „Qualitätsmanagementsystem“ (QMS) zog sich wie ein roter Faden durch die Diskussionen um die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Mit dem nun bekannten Entwurf ist klar, dass das QMS zwar verpflichtend eingeführt, eine Zertifizierung aber nicht vorgeschrieben wird. Das ergibt sich aus dem neuen § 2a der ApBetrO. Darin heißt es: „Der Apothekenleiter muss ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten betreiben. Mit dem Qualitätsmanagementsystem müssen die betrieblichen Abläufe festgelegt und dokumentiert werden. Das Qualitätsmanagementsystem muss insbesondere gewährleisten, dass die Arzneimittel nach Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt, geprüft und gelagert werden und dass Verwechslungen vermieden werden sowie eine ausreichende Beratungsleistung erfolgt“.
