ApBetrO: Apotheke „light“ tatsächlich vom Tisch
26.01.12 | PolitikBERLIN – Das Thema „Apotheke light“ ist vom Tisch, hieß es bereits Anfang Januar. Daraufhin gab sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) alle Mühe, diese Meldung zu relativieren. Jetzt liegt, auf 65 Seiten niedergeschrieben, der finale Entwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vor. Und siehe da: Was vom Bundeskabinett am Mittwoch kommender Woche abgesegnet werden soll, entspricht der Nachricht vom 4. Januar: Filialapotheken werden nicht den Zweigapotheken gleichgestellt. Sie müssen ein Labor vorhalten und werden auch nicht per se vom Nacht- und Notdienst befreit.
Damit gibt das BMG den Protesten der Apothekerschaft ebenso nach, wie den Drohungen der Länder, die Novelle in ihrer damalig geplanten Form im Bundesrat scheitern zu lassen. Was den künftigen § 23 ApBterO betrifft, gibt es zwar weiterhin die Möglichkeit Nacht- und Notdienste innerhalb eines Filialverbundes zu verlagern – dies allerdings nur bei Nachweis eines „berechtigten Interesses“. Das allerdings dürfe nicht mit dem Versorgungsauftrag der Apotheke kollidieren.
Der weitere Fahrplan sieht vor, dass die Kabinettsvorlage von der Bundesregierung am 1. Februar verabschiedet wird. Die Länderkammer dürfte sich dann voraussichtlich noch im März mit der Novelle der ApBterO befassen.
