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News aus dem
Gesundheitswesen

23.02.2012

Studie: GKV droht ab 2014 rote Zahlen

BERLIN – Derzeit schwimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Geld. Damit soll es 2014...

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23.02.2012

BtM-Retaxationen: Lösung weiterhin nicht in Sicht

BERLIN – Die Betriebskrankenkassen Hoesch und Novitas sowie die BKK vor Ort wollen sich im Streit...

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22.02.2012

Arzneiverordnungen: Fehlerrate sinkt, wenn der Apotheker berät

BERLIN – Eine randomisierte Studie belegt: Die Fehlerrate von Hausärzten bei den...

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22.02.2012

39 Prozent der Einweisungen sind Notfälle

WIESBADEN – Insgesamt 39 Prozent aller Krankenhauspatienten in Deutschland wurden im Jahr 2010 als...

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21.02.2012

Streit um Pflegereform: Spahn sieht Lösungsmöglichkeit

BERLIN – Auch wenn die Pflegereform von einigen Medien bereits als „gescheitert“ dargestellt wurde:...

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ApBetrO: Apotheke „light“ tatsächlich vom Tisch

26.01.12 | Politik

 

BERLIN – Das Thema „Apotheke light“ ist vom Tisch, hieß es bereits Anfang Januar. Daraufhin gab sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) alle Mühe, diese Meldung zu relativieren. Jetzt liegt, auf 65 Seiten niedergeschrieben, der finale Entwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vor. Und siehe da: Was vom Bundeskabinett am Mittwoch kommender Woche abgesegnet werden soll, entspricht der Nachricht vom 4. Januar: Filialapotheken werden nicht den Zweigapotheken gleichgestellt. Sie müssen ein Labor vorhalten und werden auch nicht per se vom Nacht- und Notdienst befreit.

Damit gibt das BMG den Protesten der Apothekerschaft ebenso nach, wie den Drohungen der Länder, die Novelle in ihrer damalig geplanten Form im Bundesrat scheitern zu lassen. Was den künftigen § 23 ApBterO betrifft, gibt es zwar weiterhin die Möglichkeit Nacht- und Notdienste innerhalb eines Filialverbundes zu verlagern – dies allerdings nur bei Nachweis eines „berechtigten Interesses“. Das allerdings dürfe nicht mit dem Versorgungsauftrag der Apotheke kollidieren.

Der weitere Fahrplan sieht vor, dass die Kabinettsvorlage von der Bundesregierung am 1. Februar verabschiedet wird. Die Länderkammer dürfte sich dann voraussichtlich noch im März mit der Novelle der ApBterO befassen.