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06.02.2012

Jeder Vierte starb 2010 an Krebs

WIESBADEN –  In Deutschland starben im Jahr 2010 insgesamt 218.889 Menschen an den Folgen...

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06.02.2012

Zollfahndung nimmt Familientrio fest

STUTTGART – Einen Familienbetrieb der besonderen Art haben Freiburger Zollfahnder in der...

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03.02.2012

BMG: Preismoratorium bleibt bis 2013

BERLIN – Bei einer Überprüfung der Erforderlichkeit des Preismoratoriums und der gesetzlichen...

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03.02.2012

Säumige Beitragszahler: GKV verbucht Milliardenschaden

BERLIN – Wegen der schlechten Zahlungsmoral hatten die privaten Krankenversicherer kürzlich ein...

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02.02.2012

Bahr zu ApBetrO: BMG war immer gegen eine „Apotheke light“

BERLIN – Das Bundeskabinett hat die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in seiner...

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Arzneimittelrabatte: PKV-Verband weist Kritik zurück

02.09.10 | Politik

 

BERLIN – Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) konnte durchsetzen, dass die Arzneimittelindustrie auch der PKV den für die gesetzlichen Kassen geltenden Herstellerrabatt in Höhe von 16 Prozent einräumen muss. Die Industrieverbände übten daran Kritik. Die wies PKV-Verbandschef Volker Leienbach zurück: „Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, dass Patienten in Deutschland für dasselbe Medikament aus derselben Apotheke unterschiedlich hohe Preise zahlen sollen, nur weil sie unterschiedlich versichert sind. Eine solche Verzerrung hat mit sozialer Marktwirtschaft nichts zu tun.“

Die Übertragung der Arzneimittelrabatte auf die PKV ist nach Ansicht ihres Verbandes verfassungsrechtlich „unangreifbar“. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 lege fest, dass eine Krankenversicherung zum Existenzminimum zähle – und zwar gleichermaßen die gesetzliche wie die private. Dies entspreche den Belangen des Gemeinwohls und rechtfertige durchaus eine gesetzliche Regelung von Arzneimittelrabatten.

Die Pläne der Bundesregierung zur Übertragung der Arzneimittelrabatte auch auf die Privatversicherung sei somit folgerichtig und sachgerecht. „Sie ist auch erforderlich, um zu verhindern, dass die Pharmaindustrie die Preisabschläge in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Preiserhöhungen allein zu Lasten der Privatversicherten ausgleichen könnte“, erklärte Leienbach.

Als nächsten Schritt drängt die PKV auf einen „wirksamen“ gesetzlichen Verhandlungsrahmen, der ihr „echte“ Verhandlungen (analog zur GKV) mit allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen über Qualität, Mengen und Preise ermögliche.