Arzneimittelrabatte: PKV-Verband weist Kritik zurück
02.09.10 | PolitikBERLIN – Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) konnte durchsetzen, dass die Arzneimittelindustrie auch der PKV den für die gesetzlichen Kassen geltenden Herstellerrabatt in Höhe von 16 Prozent einräumen muss. Die Industrieverbände übten daran Kritik. Die wies PKV-Verbandschef Volker Leienbach zurück: „Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, dass Patienten in Deutschland für dasselbe Medikament aus derselben Apotheke unterschiedlich hohe Preise zahlen sollen, nur weil sie unterschiedlich versichert sind. Eine solche Verzerrung hat mit sozialer Marktwirtschaft nichts zu tun.“
Die Übertragung der Arzneimittelrabatte auf die PKV ist nach Ansicht ihres Verbandes verfassungsrechtlich „unangreifbar“. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 lege fest, dass eine Krankenversicherung zum Existenzminimum zähle – und zwar gleichermaßen die gesetzliche wie die private. Dies entspreche den Belangen des Gemeinwohls und rechtfertige durchaus eine gesetzliche Regelung von Arzneimittelrabatten.
Die Pläne der Bundesregierung zur Übertragung der Arzneimittelrabatte auch auf die Privatversicherung sei somit folgerichtig und sachgerecht. „Sie ist auch erforderlich, um zu verhindern, dass die Pharmaindustrie die Preisabschläge in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Preiserhöhungen allein zu Lasten der Privatversicherten ausgleichen könnte“, erklärte Leienbach.
Als nächsten Schritt drängt die PKV auf einen „wirksamen“ gesetzlichen Verhandlungsrahmen, der ihr „echte“ Verhandlungen (analog zur GKV) mit allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen über Qualität, Mengen und Preise ermögliche.
