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Jeder Vierte starb 2010 an Krebs

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Arznei-Verordnungen leicht rückläufig / Verbrauchsmenge stieg um 2,2 Prozent

01.09.10 | Arzneimittelmarkt

 

BERLIN – Die Zahl der abgerechneten Arzneimittel-Verordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sank nach Berechnungen von INSIGHT Health im ersten Halbjahr 2010 gegenüber dem ersten Halbjahr 2009 um 0,4 Prozent auf 335,8 Millionen Verordnungen (1. Halbjahr 2009: 337,2 Mio. Verordnungen). Ein Grund dürfte der geringere Verbrauch an Grippe- und Erkältungspräparaten einschließlich Antibiotika im ersten Quartal des Jahres sein – hier gingen die Verordnungen um 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal zurück.

Die weitere Entwicklung der Verordnungszahlen in diesem Jahr erscheint uneinheitlich. So stabilisierten sie sich zwar im zweiten Quartal mit plus 1,5 Prozent, nahmen jedoch im Juli erneut um 1,1 Prozent ab. Dessen ungeachtet stiegen die realen Verbrauchsmengen wie in den Vorjahren an. In den Monaten Januar bis Juni gegenüber dem Vorjahreshalbjahr um 2,2 Prozent auf 21,3 Milliarden Standardeinheiten (SE, Produkt aus Packungszahl und Inhaltsmenge) (1. Halbjahr 2009: 20,8 Milliarden SE). Der Trend zu größeren Packungen setze sich demnach fort.

Ein Blick auf die regionale Verteilung der Verordnungen zeige überdies große Unterschiede im Verordnungsverhalten der Vertragsärzte zwischen dem Osten und Westen Deutschlands. Der Anteil der Großpackungen (N3) lag im ersten Halbjahr in den westlichen Bundesländern beziehungsweise Kassenärztlichen Vereinigungen (ohne Berlin) zwischen 42 und 46 Prozent, in Berlin bei 47 Prozent, im Osten dagegen zwischen 50 und 53 Prozent. Das heißt, im Osten ist mehr als jede zweite verordnete und abgerechnete Packung eine N3.

Bei den Arzneimittelsegmenten zeigt sich im Halbjahresvergleich ein leichter Zuwachs bei den Generika (plus 0,9 Prozent auf 217,4 Millionen Verordnungen), hingegen wurden patentgeschützte Präparate (minus 1,6 Prozent; 29,1 Millionen) und besonders Altoriginale (minus 4,1 Prozent; 38,1 Millionen) weniger häufig verordnet.